Unsere Angebote zu Reiseversicherungen sind oft wesentlich günstiger als bei Buchung über das Reisebüro!
Die Reisekrankenversicherung übernimmt krankheitsbedingte Behandlungskosten im Ausland.
Trotz europäischer Krankenversicherungskarte bleibt für gesetzlich Krankenversicherte in nahezu allen Urlaubsländern eine Versorgungslücke, die durch eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung geschlossen wird.
Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Rücktransportversicherung, wenn am Urlaubsort eine adäquate Versorgung nicht gewährleistet ist oder eine langwierige Behandlung erforderlich ist und eine normale Rückreise aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist.
Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt „Reise-Rücktrittsversicherung".
Haben Sie sich entschieden, die Urlaubsgarantie zu versichern, besteht der Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Erstattet wird z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal 8 Tage) der volle Reisepreis. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Schwangerschaft.
Die Urlaubsgarantie wird im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung angeboten.
Einzelpolice
Dieser Vertrag über eine Reisekrankenversicherung oder eine Reiserücktrittsversicherung gilt für eine einzelne konkrete Reise.
Der Vertrag endet automatisch mit dem Reise-Ende.
Jahrespolice
Dieser Vertrag über eine Reisekrankenversicherung oder eine Reiserücktrittsversicherung gilt für beliebig viele Reisen pro Jahr.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt weden.
Wichtig: Der Reisepreis darf den bei Vertragsabschluss vereinbarten maximalen Reisepreis nicht übersteigen.
Eine schwere Erkrankung mit Covid19 ist im Standard-Schutz der Hanse-Merkur mitversichert.
Nicht versichert ist im Standardschutz eine Quarantäne-Anordnung infolge einer Corona-Infektion.
Die spezielle Corona-Absicherung ist eine Ergänzung zur Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie der Hanse-Merkur. Der Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise in folgenden Fällen:
Die Versicherung muss bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Preisbeispiele Corona-Reiseschutz:
Reisepreis bis € 400: € 5,00
Reisepreis bis € 1.000: € 9,00
Reisepreis bis € 2.000: € 15,00
Reisepreis bis € 3.000: € 19,00
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